...da wo die Profis unterrichten
ausgebildete Tanzlehrer, staatl. geprüfte Trainer, Tuniertänzer
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Anmeldung (auch Internetanmeldung ohne Unterschrift) zu den Kursen ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigt zum Besuch des gesamten Kurs bzw. aller Unterrichtseinheiten in einem Tanzkreis. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig. Wird eine Online Anmeldung für eine andere Person eingegeben und abgeschickt, so haftet der Absender für alle aus dieser Anmeldung entstehenden Verpflichtungen.
Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung den gewünschten Platz/die gewünschten Plätze zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs/Club besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfällt die Honorarverpflichtung, sofern kein anderer Kurs/Club-(Termin) als Ersatz gewählt wird. Unterbrechung, Abbruch oder Nichtantritt des Kurses oder Tanzkreises/Clubs entbindet nicht aus der vertraglichen Verpflichtung und von der Zahlungspflicht des vereinbarten Honorars.
Die Beiträge können bequem monatlich bzw. bei Kursen einmalig per Lastschrift eingezogen werden. Bei Zahlung per Überweisung oder in bar ist die gesamte Gebühr bis zur ersten Unterrichtsstunde bzw. jeweils am 1. Werktag eines Monats fällig. Die Unterrichtseinheiten bei Kursen sind den jeweiligen aktuellen Kursplänen zu entnehmen. Alle monatlichen Clubgebühren bzw. Mitgliedsbeiträge zu Tanzkreisen entsprechen 1/12 Rate einer Jahresgebühr und werden deshalb auch in den Ferien einbehalten.
Alle Preise verstehen sich pro Person inkl. Mehrwertsteuer und GEMA.
Mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Mitarbeiter der Tanzschule können auf die Schriftform nicht verzichten und sind nicht ermächtigt vertragsrelevante Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen. Abweichende (Kulanz)Regelungen, auch von der ausgewiesenen Kursgebühr, sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Tanzschulleitung.
Rechnung:
Die Tanzschule verschickt keine Rechnungen. Die Fälligkeit des Honorars ergibt sich aus der Anmeldung. Bei Verzug kann die Tanzschule Mahnungen verschicken. Es wird hierfür folgende Vergütung für Lohn- und Materialersatz vereinbart:
Pro Mahnung 10,00 €, Stundungs- und Ratenvereinbarungen 30,00 € inklusive gestzlicher Mehrwertsteuer.
Club- und Tanzkreishonorare
Die monatlichen Gebühren für Club- und Tanzkreismitgliedschaften werden jeweils zu Beginn eines Monats per Lastschrift seitens der Tanzschule eingezogen. Barzahlungen, Überweisungen oder Daueraufträge sind nur vierteljährlich im voraus kostenlos möglich. Bei monatlichen Zahlungen in Bar, Überweisung oder Dauerauftrag erhöht sich das monatliche Honorar um 3,00 Euro Bearbeitungsgebühren.
Es sind folgende Vorauszahlungen mit Beitragsnachlass möglich:
Jahreszahler: Zahlung bis zum 15.1. eines Jahres - mit 7 % Beitragsnachlass
Halbjahreszahler: Zahlung bis zum 15.1. bzw. 15.7. für jeweils 6 Monate, mit einem Beitragsnachlass von 3 %
Rücklastschriftkosten:
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden oder zurückgehen, so werden die vom Bankinstitut erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet, wenn die Rücklastschrift nicht von der Tanzschule zu verantworten ist. Die Kündigung sowie alle Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform und sind zu richten an: TAFA-Solingen GmbH, Weyerstr. 289, 42719 Solingen.
Unterrichtszeiten:
Der Unterricht für Clubs und Tanzkreise findet an 36 Wochen im Jahr statt. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.
Vorrausetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht bei Kursen und Clubs gelten auch als erfüllt, wenn: -der Tanzlehrer oder Saal gewechselt werden muss und/oder ein Zusammenlegen der Kurse oder Clubs seitens der Tanzschule erfolgt.
Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder unterschritten wird, bzw. die Mindestteilnehmerzahl eines Tanzkreises unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Falle erfolgt eine Rückzahlung der Kurs-, Restgebühr. Sollte sich bei der Zusammenführung von Tanzkreisen Unterrichtstag- und oder -zeitverschiebung ergeben, wird ein Sonderkündigungsrecht von 3 Wochen zum Monatsende gewährt. Bei einer Änderung der Gebühren oder Unterrichtseinheiten für Tanzkreise wird eine erteilte Einzugsermächtigung automatisch verlängert, wenn der Kreis nicht 3 Wochen nach schriftlicher Mitteilung gekündigt wird.
Teilnahme am Unterricht nicht möglich:
Für rechtzeitig entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht besteht nach Absprache mit der Tanzschule die Möglichkeit, die versäumten Stunden in einem Parallelkurs/-kreis, oder in einem Kurs der folgenden Saison nach- bzw. vorzuholen. Dies kann jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Ist das nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung der Kurs- bzw. Clubgebühr. Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Stunden, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten.
Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden können. In diesem Fall kann ein Kurs vor Beginn ohne Gebühren storniert werden bzw. wird der Restbetrag eines laufenden Kurses gutgeschrieben und auf zukünftige Kursgebühren angerechnet.
Wenn krankheitsbedingt über einen absehbar längeren Zeitraum eine Teilnahme an Tanzkreisen nicht möglich ist, erteilt die Tanzschule nach dem ersten Krankheitsmonat eine Beitragsgutschrift. Der Vertrag kann in diesem Fall bis maximal
12 Monate ruhend gestellt werden. Die Gutschrift erfolgt aber in jedem Fall erst für den Folgemonat nach Eingang der Krankmeldung mit ärztlichem Attest. Eine Gutschrift oder Ruhendstellung des Vertrages verkürzt aber keinesfalls die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beginnt erst dann, wenn der Vertrag wieder aktiv ist.
Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Beitrittserklärungen. Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen.
Kündigungsfrist für die Dance Card oder Gold Card:
12 Monatsvertrag (Kündigung 3 Monate vor Ablauf)
6 Monatsvertrag (Kündigung 2 Monate vor Ablauf)
Haftung:
Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder von deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Datenschutz:
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat eine Kopie des Vertrages erhalten.
Stand: März 2011
Tanzen in gepflegter Atmosphäre 

